2011 hätte die Elbphilharmonie in Hamburg eröffnet werden sollen. Am 3. Juli 2013 wurde die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand informiert. Die so genannte “Neuordnung” der Zusammenarbeit zwischen den Be- und Erstellern sowie den Architekten Herzog & de Meuron aus Basel wird umgesetzt. Die Mehrkosten belaufen sich auf 256 Mio. Euro. Eröffnet wird das prestigeträchtige Haus 2016.

Foto: Stadtfragen

sta. Nach Qualitäts-, Konstruktions-, Organisations- und Kostendiskussionen sowie einem ebenso unschönen wie teuren Baustopp steht der verbindliche Termin für die Fertigstellung des Prestigeobjekts Elphilharmonie Hamburg nun fest: Es ist der 31. Oktober 2016. Der Konzertbereich wird der Stadt Hamburg, so der neue Fahrplan, bereits am 30. Juni 2016 übergeben. Damit dies gelingt, hatten sich die Projektbeteiligten am 9. April 2013 über die so genannte “Neuordnung” des Projektes verständigt. Mit der politischen Zustimmung der Bürgerschaft am 19. Juni ist diese wirksam geworden.

Kernpunkte: “Hdm-Label” inklusive

Die Kernpunkte der Neuordnung , die gemäss Pressemitteilung die “Geburtsfehler des Projektes” beseitigt und zwar “indem das Dreiecksverhältnis Stadt – Generalunternehmer– Generalplaner aufgelöst wird”, sind: Neu übernimmt der Generalplaner Hochtief sämtliche Planungs- und Baurisiken. Das Bauunternehmen wird die noch ausstehenden Planungen, unter anderem die TGA-Planung, in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen mit den Architekten Herzog & de Meuron und Höhler + Partner erbringen. Die Architekten werden die Bauphase kontinuierlich begleiten und Hochtief garantiert bei der planerischen und baulichen Umsetzung die Einhaltung der Qualitätsansprüche der Architekten (»HdM-Label«).

Zur Sicherstellung der vertragskonformen Qualitäten und der Funktionsfähigkeit der Planung und der Bauausführung ist vereinbart, dass gemeinsam ausgewählte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige planungs- und baubegleitend beauftragt werden. Hochtief verpflichtet sich zudem, die Akustikvorgaben und Optimierungen des Akustikers Yasuhisa Toyota umzusetzen. Die Stadt Hamburg erhält für den Konfliktfall gesonderte Kündigungsrechte. Sie kann unter anderem kündigen, wenn Hochtief bestimmte Zwischentermine nicht einhält oder es zu einem vorzeitigen Ende der Zusammenarbeit von Hochtief mit den Architekten kommt, soweit der Konflikt von Hochtief verschuldet wird. Hochtief muss Strafzahlungen an die Stadt leisten, sollten die Zwischentermine nicht eingehalten werden.

Eröffnung 2016

Mit der Neuordnung konnte der unschöne und teure Baustillstand beendet werden. “Hochtief Solutions” hat sowohl die Verantwortung für die Planung als auch für die Bauausführung übernommen. Die Mehrkosten durch die Neuordnung betragen 256,6 Mio. Euro. Demnach belaufen sich die Gesamtkosten für den Bau der Elbphilharmonie nun auf 789 Mio. Euro.