Es braucht konsequente, dialogische Führung, die Prinzipien schützt und tragfähige Lösungen erarbeitet. Bernhard Aebi

Die Gemeinde Naters im Oberwallis zählt bei der Siedlungsentwicklung bis 2050 – ohne politische Überzeugung – auf einen Masterplan ohne Rechtsverbindlichkeit. Das führt zu Spannungen und bewirtschaftet die Konfliktsituation medial. Aebi & Vincent Architekten, Bern haben den Masterplan im Auftrag der Gemeinde erarbeitet. Stadtfragen sprach mit Bernhard Aebi über seine städtebauliche Vision, die notwendige Strenge und Stringenz bei deren Umsetzung – und über die Folgen einer bisher mangelhaften Kommunikation.

Visp_sta. Ein Artikel im Walliser Boten vom 30. April 2026 entfachte die Debatte um den Masterplan Naters erneut: Bewilligt die Gemeinde tatsächlich Baugesuche aufgrund eines Masterplans, der weder behörden-, noch rechtsverbindlich ist? Der besagte Masterplan wurde ab 2019 erarbeitet und der Öffentlichkeit im Jahr 2023 als strategisches Arbeitspapier präsentiert – ohne eine Möglichkeit, aktiv daran mitzuwirken. Seither soll der Plan, eigentlich eine städtebauliche Vision bis 2050, dennoch für die Baubewilligungsbehörde als Grundlage für die Beurteilung und den Entscheid von Bauvorhaben beigezogen werden. Laut Björn Wyss, Leiter des Bauamts, hat Naters den Weg über den Masterplan inkl, Ausnahmebewilligung durch den Gemeinderat bisher nur an der Bahnhofstrasse 11/13 umgesetzt. Einzelne Grundeigentümer sehen darin behördliche Willkür und Ungerechtigkeiten, wie der WB im Artikel schreibt. Jedoch: Vom Gemeinderat beschlossene Ausnahmebewilligungen sind im kantonalen Bau- und Zonenreglement vorgesehen.

Wie es mit dem Masterplan nun weitergeht, steht noch in den Sternen. Die Idee, gewisse Prinzipien aus dem Masterplan in die Revision der BZO überzuführen bzw. planungsrechtlich festzusetzen. stösst in der zuständigen Kommission angeblich auf wenig positive Resonanz, wie Stadtfragen.ch auf Anfrage erklärt wurde. Bleibt noch das Szenario alles oder nichts:“An die Urne oder weg damit“, wie Thomas Jossen im WB kommentierte. Mehr Spielraum für die weiteren Schritte eröffnet Bernhard Aebi im Interview mit Stadtfragen.ch vom 29. Mai 2026:

Stadtfragen: Wenn Sie gegenüber Architektinnen, Behörden, Grundeigentümerschaften und Medien für den Masterplan einstehen: Mit welchen sichtbaren Resultaten argumentieren Sie?

Bernhard Aebi: Kurzfristig mit der Mühle, dem Ort am Brückenende auf dem Weg von Naters nach Brig. Die Eingangssituation wird bald zu einem echten ortsbaulichen Empfang umgebaut. Andere Ortsteile brauchen für Veränderungen mehr Zeit. Ein gutes Argument ist jedoch die Zukunft der Bahnhofstrasse beim Klingelehaus. Mittelfristig entsteht dort der erste öffentliche Platz, dessen Gestaltung nach unseren Prinzipien folgt, die später übrigens auch in den Masterplan aufgenommen wurden: durchgehende Wege, öffentliche Nutzungen, klare Platzkanten, d.h. räumliche Abgrenzungen, die dem Ort Orientierung und Aufenthaltsqualität geben. Damit ein öffentlicher Platz entstehen kann, verschieben wir das historische Sprunghaus und realisieren einen Ersatzneubau für das Gebäude an der Bahnhofstrasse 13.

Bahnhofstrasse11/13 in Naters; Historisches Klingelehaus, Freiräume und ein Ersatzneubau als städtebaulicher „Hochpunkt“ aus dem Masterplan, Modell und Bild, Architekten.

Und mit langfristiger Perspektive?

Das Wegenetz, das wir im Masterplan vor allem durch Quartierwege ergänzen, wird die Siedlungsqualität von Naters markant verbessern: In zehn bis 15 Jahren können zusätzliche, übergeordnete Verbindungen angelegt werden: Diese Linien, wie wir sie nennen, verlaufen in der Richtung von der Bergseite zum Wasser und verbinden die heutigen Strassen und das neue Wegenetz zu einem dichten Geflecht.

Heute dominieren die meisten Verbindungen, die parallel zur Rhone angelegt sind, das Ortsbild. Wenn Querungen und die verlängerte Sandstrasse – die Diagonale – noch dazukommen, strickt sich Naters ein Strassen- und Wegenetz, das sich in die bestehende, oft lose angeordnete Verteilung der Parzellen einwebt. Dazu werden nur wenige Häuser am Ende ihrer Lebenszeit abgerissen. Dazu muss man wissen: In Naters sind zahlreiche Gebäude aus den 1960er und 1970er Jahren sanierungsbedürftig. Ersatzneubauten sind in vielen Fällen nur wirtschaftlich, wenn sie durch ihre Lage, Architektur und Anbindung an ein Wegenetz städtebaulich eine deutliche Aufwertung an Ort und gegenüber der Nachbarschaft leisten können.

Nochmals zum Anfang: Wer hat mit dem Masterplan was genau bestellt?

Entstanden ist unser Auftrag bottom-up, also quasi auf der Arbeit vor Ort in Naters. Wichtig ist mir dabei, die richtige Reihenfolge zu betonen: Wir sind in Naters mit einem Projekt für die Rohnemühle gestartet, es folgte der Quartierplan Untere Bienen, danach das Projekt an der Bahnhofstrasse mit dem Klingelehaus und schliesslich die Anfrage für den Masterplan. Der Gemeinde Naters gefiel unsere Herangehensweise und kam mit der Frage auf uns zu: „Könnt ihr die Arbeit an und mit der ortsbaulichen Situation auch auf das ganze Gemeindegebiet übertragen? In die Arbeit mit dem ganzen Siedlungsgebiet spielte schnell eine zusätzliche Ausgangslage hinein: Naters ist auf Schwemmland gebaut: Wer eine Baugrube schafft, trifft auf grosse Geschiebe – das prägt das Tragwerk, die Setzungen und den Freiraum einer Bauaufgabe.

Mir ist immer noch nicht klar: Wer genau hatte die Idee für den Masterplan?

Pascal Salzmann, 2019 zuständiger Gemeinderat der SVP, war der Ausgangspunkt, und er setzte sich im Gemeinderat dafür ein. Wir haben den Masterplan danach im Auftrag des gesamten Gemeinderats erarbeitet.

Stand im Auftrag, was der Masterplan im Walliser Planungsgefüge genau leisten sollte?

Nicht wirklich. Wie bereits erzählt: Die Bestellung entstand aus der damals bereits bestehenden Zusammenarbeit heraus.

Und was ist der Masterplan aus heutiger Sicht?

Eine räumliche Vision mit klaren Prinzipien aber ohne gesetzliche Ordnungsfunktion. Als Planungsinstrument bietet er Leitplanken an, eben keinen Zwang durch starre und unsinnige Vorgaben, dafür: Gebäudeachsen, Platzkanten, Wegeverbindungen, eine Verteilung von bebauter und unbebauter Dichte, ortsbauliche Typologien für eine künftige Bebauung oder Gestaltungsvorschläge für die Ufergestaltung bei Gewässern.

Es kam niemandem in den Sinn, mit der Auftragsvergabe die Rechtsverbindlichkeit des Masterplans zu prüfen bzw. zuzuweisen?

Nein.

Under der Grund dafür?

Eine Antwort darauf ist für mich schwierig, weil sie eher von politischer Arithmetik als von einer fachlichen Logik handelt. Der Gemeinderat hat bei der Vergabe die Leitlinien wohlwollend zur Kenntnis genommen – als rechtsverbindliches Instrument konnte oder wollte er den Masterplan bisher nicht verabschieden. Mein persönlicher Eindruck ist: Der Respekt vor Gegenwind war und ist der Executive einfach zu mächtig.

Masterplan und Zukunftsvision 2050: Der Bahnhof Brig befindet sich am unteren linken Bildrand, Bild: Aebi & Vincent Architekten

Nun ist der Masterplan aktuell alles andere als rechtsgültig. Was leistet die städtebauliche Vision dennoch?

Aus heutiger Sicht haben die Offenheit und der rechtliche Schwebezustand des Masterplans durchaus Vorteile: Der Plan kann und soll sich an veränderte Bedingungen und neue Sichtweisen oder Bauvorhaben anpassen können! Wege können sich verschieben, solange sich etwa die Logik zwischen Verbindungen, Orientierung und der Lage öffentlicher Räume weiterhin stimmt. Im Alltag kann das Bauamt die städtebaulichen Prinzipien aus dem Masterplan mit Geschick und Professionalität einsetzen, immer zu Gunsten des Gemeindewohls. Private Bauherren folgen in ihren Vorhaben den Prinzipien im Masterplan nicht ungern, gerade. deshalb, weil damit wichtige Überlegungen zur möglichen Qualität eines Projekts an einem ganz bestimmten Ort bereits gemacht sind. Und Qualität rechnet sich im Bauen immer.

Denselben Effekt hätte Naters auch mit einem rechtsverbindlichen Planungsinstrumente, z.B. über einen Quartierplan, dem die Bevölkerung zustimmen muss, erreicht.

Und genau deshalb sollen nun die Erkenntnisse, gewissermassen eine positive Auslese aus dem Masterplan, in die Revision der Bauordnung einfliessen und dort gesetzlich verankert werden. Ich denke an die Regelung zur maximalen Höhe, die quasi abgetauscht werden kann, solange die gesamte Höhenentwicklung in einem Quartier bestehen bleibt und die Nutzung nicht erhöht wird, Oder an die Spielräume bei der qualitativen Gestaltung von Baulinien, Erdgeschossen oder Freiräumen. Dann ist die Ausgangslage klarer als heute: Der Masterplan bleibt anpassbar und übergeordnet richtungsweisend – die Umsetzung und Bewilligung von Projekten regelt die Bauordnung.

Das ist Zukunftsmusik. Aktuell bewegt einige Gemüter, dass die Gemeinde an der Bahnhofstrasse 11 und 13 die zulässige Gebäudehöhe nicht gemäss Bauordnung, sondern gemäss Masterplan bewilligt hat. Das hat vereinzelt Gefühle von Ungerechtigkeit geschürt. Auch, weil das Bauprojekt aus dem Büro Aebi & Vincent stammt. Wie kann die verfahrenstechnische Abkürzung von der übergeordneten städtebaulichen Idee direkt zur Ausnahmebewilligung durch den Gemeinderat legitimiert werden – ohne Quartierplan?

Unsere Motivation für den Masterplan war nie eine Abkürzung oder sogar eine Umgehung von Bewilligungsprozessen. Die gesetzliche Verbindlichkeit muss weiterhin durch die vorhandenen Verfahren gesichert sein: Quartierpläne ab ca. 2’000 m² Grundstücksfläche und einer Volksabstimmung bei Ausnahmen und Baulinien-Homologation. Der Masterplan ordnet vorab Möglichkeiten und die Einordnung eines Bauvorhabens in die übergeordnete städtebauliche Entwicklungsidee von Naters bis 2050. Der Masterplan motiviert, aktiviert und macht Erwartungen transparent. Ich gebe zu; Unsere Idee, Absichten und Kernaussagen haben wir als Büro zusammen mit der Gemeinde, die den Lead hat, eindeutig zu spät, zu defensiv und in den heissen Phasen zu wenig offen oder zu unklar kommuniziert. Dadurch haben sich verschiedene Meinungen polarisiert, der Widerstand hat sich verhärtet und die Sache wurde zu einem medialen Issue, das Resultat: Ungeklärte Einzelfälle – auch ohne Zusammenhang mit dem Masterplan – werden öffentlich gemacht, skandalisiert und an Personen gebunden.

Der Masterplan Naters ordnet die Strukturen so, dass der öffentliche Raum endlich Qualität bekommt – Verdichtung schafft mehr nutzbare Freiräume und weniger Parkflächen. Bernhard Aebi

Personalisierung ist ein gutes Thema: Damit ist auch das Büro Aebi & Vincent konfrontiert, nicht nur bei der Kritik am Inhalt des Masterplans, sondern auch mit dem Verdacht, sich einen unternehmerischen Vorteile zu schaffen. Ist der Masterplan für euch ein Marketinginstrument für die Akquise von Architekturaufträgen in Naters?

Wie bereits gesagt: Der Masterplan entstand 2019 aus der bereits vorhandenen Zusammenarbeit mit Privaten und der Gemeinde. Weitere Aufträge durch Private sind aufgrund bereits langjähriger Beziehungen entstanden, bevor es den Masterplan gab; Der Vorwurf, der Masterplan sei ein unrechter Türöffner für unsere Arbeit in Naters, kommt meistens von der Gegnerschaft – fachlich ist er Unsinn und wohl eher von Neid begleitet. Interessanter ist doch eine andere Frage: In welcher Rolle soll oder muss ich als Architekt einen Masterplan überhaupt umsetzen können?

Wie lautet die Antwort?

Die Umsetzung des Masterplans in Naters bedarf einer Autorschaft, wie Vittori Lampugnani jüngst in der NZZ schrieb. Städtebau hat dabei etwas diktatorisches – im positiven Sinn. Beispiele dafür sind Stadtumbauten oder Stadtkorrekturen wie wir sie zahlreich aus der Geschichte kennen.

Eine mutige Antwort. Allerdings ist sie in prominenter Gesellschaft. Jaques Herzog provozierte schon vor ein paar Jahren sein Publikum in einem Vortrag zur „Zukunft der Schweiz“ mit der Rolle des „guter Diktators“, Hilft eine solche Chiffre in Naters weiter?

Wenn mit gutem Diktator die Quelle der Idee und die Verantwortung für deren Umsetzung zusammenkommen: Ja, dann braucht es diese Rolle eindeutig, um die Stringenz in der Haltung und in den Prinzipien der Vision zu wahren und zugleich feinfühlig auf vorhandene Situationen und Interessen einzugehen. Ein guter Diktator handelt dabei nie brachial. Ein Sinnbild dazu sind die Wege im Masterplan, das sind keine Geraden. Sie wurden dort angelegt, ergänzt oder korrigiert, wo die Topografie, die Besitzverhältnisse und der Zustand der Bausubstanz es erlauben. Für mich gilt deshalb: Durchsetzen Ja – aber dialogisch, offen in der Kritik und mit dem Ziel, dass andere eine Lösung akzeptieren, d.h. zuerst die mit dem Masterplan gestellten Aufgaben verstehen. Letztlich geht es darum, auf demokratischem Weg möglichst hohe Qualitäten in der Siedlungsentwicklung durchzusetzen, Naters ist dann auf dem Weg, ein ganz besonderer kleinstädtischer Lebensraum zu werden.

Kann man den die Qualität, die der Masterplan einfordert, überhaupt messen – jenseits privater und kollektiver Geschmacksurteile?

Ja. Deshalb ist es so wichtig, dass die Qualitäten des öffentlichen Raums einen Namen haben. Gerade darin ist die Schweiz erstaunlich schwach. Zonenpläne regeln Bauvolumen und Fassaden ausführlich, die Qualitäten zwischen den Fassaden, die Freiräume. jedoch kaum.

Gibt es im öffentlichen Raum der Bahnhofstrasse messbare Qualitäten?

Vielleicht ist es die Selbstverständlichkeit, mit der die Gebäude auftreten. Sie nehmen sich im Sinne der Gemeinschaft zurück, überlassen dem historischen Sprunghaus die Hauptrolle. Die Häuser stehen einfach da zur Seite, ohne nach Aufmerksamkeit zu schreien und doch in würdiger Gestalt, um entdeckt werden zu können, ohne zu müssen. Und da gibt es einen Freiraum, einen Platz, der Grosszügigkeit, Offenheit und Gemeinsamkeit zelebriert.

Zur Gerechtigkeit: Wer einem im Masterplan zugewiesenen Hochpunkt höher bauen darf, profitiert. Wie wird der Mehrwert verteilt?

Rechtlich stützen wir uns auf geltendes Baurecht; es gibt keine aussergesetzlichen Privilege. Der Deal Höhe gegen Qualität ist an Bedingungen geknüpft, wie diejenigen an den öffentlichen Freiraum und die öffentlichen Nutzung im Erdgeschoss. Diese Qualitäten können über Quartierpläne eingefordert werden – und sind dann gesetzlich legitimiert.

Wo hat der Masterplan in Naters Fehler verhindert und Besseres ermöglicht?

Für ein Projekt mit Wohnungen und Gastronomie am Fuss eines Hangs lag der Gemeinde Naters ein Projekt auf dem Tisch, das alle Fehler der Umgebung zu wiederholen drohte: terrassenhafte Anbauten, willkürliche Volumen. In Workshops mit der Gemeinde, den Investoren und Planern gelang es, die Gebäude so zu setzen, dass ein Längsbau mit Wohnungen und einem Punktbau mit Gastronomie einen öffentlichen Platz aufspannten, auf welchem Bäume Schatten spenden.

Und was erzählen uns die Investoren heute?„Wir hatten Zweifel – jetzt ist es ein richtig gutes Projekt.“ So verstehe ich meine Rolle in der stringenten Umsetzung: Deutlich Nein sagen und dann nicht gehen, sondern gemeinsam etwas Besseres erarbeiten.

Wie geht es nun weiter, auch mit der bisher mangelnden Kommunikation, die du erwähnt hast?

Wir müssen professioneller, früher und offener kommunizieren. Konflikte sind Teil der Lösung – man muss sie sichtbar machen, statt sie auszusitzen. Dazu brauchen der Masterplan und wir als externes Büro Zugewandte und Mitstreitende vor Ort. In Naters sind dies, nebst dem Gemeinderat, das von Björn Wyss geführte Bauamt, das mit dem Masterplan im Sinn der Idee dahinter konsequent, belastbar und beratend umzugehen weiss. Ohne interne und externe Mitstreitende und Zugewandte wäre das Projekt politisch längst implodiert.

Und ohne den Architekten Bernhard Aebi als Quelle des Projekts?

Wenn jemand die Prinzipien mit allen Mitteln schützt, dann bin ich das. Der Masterplan alleine hat keine Wirkung. Ein Plan ist ein Stück Papier oder ein Datenhaufen. Der Masterplan in Naters braucht nun zusätzlich ein Team, das Haltung, Verfahren und Lernkurven weiterträgt – gerne auch kritisch und mit eigenem Stil. Viele Architektinnen vor Ort haben das signalisiert und uns Mut gemacht: „Bleibt dran, wir profitieren auch davon.“

Morgen meldet sich eine andere Gemeinde aus dem Oberwallis und wünscht sich von euch ausdrücklich einen Masterplan, so einen, wie in Naters. Die Antwort lautet?

Ich sage: Ja gerne. Wir machen unsere Arbeit überall; in einer kleinen Nachbarschaft, im Dorf oder in der Stadt Wir beginnen dabei immer beim Menschen – egal wo in der Schweiz. Masterpläne verstehe ich als Resultat einer tiefen Auseinandersetzung und Forschung zusammen mit Menschen, die sich in Räumen bewegen und dadurch Orte schaffen: beim Sitzen, im Gehen, bei der Ankunft und während ihres Aufenthalts. Erst dann, wenn Gestaltung den Menschen ernst nimmt, entstehen robuste Räume – ein Dorf oder eine Stadt, lebenswerte Orte, die viel mehr leisten können als bloss das Schicksal zu erdulden, ihre bauliche Verdichtung auszuhalten. Das ist meine Botschaft und meine Faszination für die Stadt.

Jetzt verstehe ich auch die Faszination für Horgen Glarus: Wer in der Architektur vom Menschen ausgeht und gleichzeitig an die Stadt denkt, muss mit der gleicher Intensität einen Stuhl zum Sitzen entwerfen.

Deshalb hat mich vor acht Jahren die Anfrage von Horgen Glarus sehr geehrt. Ich hatte wenig Ahnung von der Entwicklung eines Stuhles. Ganze sieben Jahre lang habe ich am Modell Abbey geforscht – nicht entworfen, sondern mich mit dem Thema des Sitzens beschäftigt. Ich denke der Stuhl ist gelungen.

Vielen Dank für das Gespräch!